Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Leistungen des Hotels „Parkresidenz Christian VIII“, Sylt/Archsum
1. Der Vertrag kommt durch die Reservierungsbestätigung des Hotels mit dem Gast zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Suiten, Konferenzräumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels. Hat ein Dritter für einen Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Gast als Gesamtschuldner.
2. Ein Rücktritt durch den Reisegast bzw. eine Umbuchung muss aus Gründen der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Der Rücktritt bzw. die Umbuchung werden wirksam an dem Tage, an dem sie bei uns eingehen. Maßgebend ist der Posteingangsstempel. In diesem Falle ist der gesamte vertraglich vereinbarte Preis (abzgl. 20 % für ersparte Aufwendungen) zu zahlen, sofern es nicht gelingt, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vermieten, es sei denn, der Reisegast weist nach, dass ein entsprechender Aufwand nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Diese Regelung gilt nicht für Arrangements und Sonderpreise, sowie bei verspäteter Anreise und vorzeitiger Abreise. In diesen Fällen wird der gesamte vertraglich vereinbarte Preis fällig. Aus den vorgenannten Gründen wird besonders auf den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung hingewiesen.
3. Für die Reservierungsbesicherung ist bei Verträgen über 500,- Euro vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 10% der Gesamtmietkosten zu zahlen. Der in der Reservierungsbestätigung angewiesene Betrag muss innerhalb von 14 Kalendertagen auf das benannte Konto eingezahlt sein. Sollte dieser Termin ohne Abstimmung durch den Gast mit der Hotelleitung überschnitten werden, ist das Hotel berechtigt über die reservierten Zimmer/Suiten frei zu verfügen.
4. Das Hotel ist bemüht,
a) Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.
b) zu Händen des Gastes bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen mit gleicher Sorgfalt weiterzuleiten. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung derselben.
c) Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
d) Jedwede Haftung des Hotels nach a) bis c) ist ausgeschlossen.
5. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet für keinerlei Schäden am Fahrzeug.
6. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sollten Störungen oder Mängel bei den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich dieses auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Gast nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
7. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, o. ä) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.
8. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde.
9. Soweit das Hotel für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes, er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlastung frei.
10. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Sollten Sie am Anreisetag nicht vor 20.00 Uhr eintreffen können, bitten wir um telefonische Nachricht. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 22.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Reservierungsbestätigung zugesagt aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
11. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist.
12. Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Niebüll oder der Ort des Hotels.
13. Sollten einzelne Bestimmungen des Beherbergungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand 28.01.2019
Hotel Christian VIII – Heleeker 1 – 25980 Sylt/Archsum – Telefon 033397 / 121212 – Fax O4651 / 970 77 77
Betreiber: Michels Hotels GmbH
Heleeker 1 – 25980 Sylt / Archsum – Telefon 033397 / 121212 – Fax O4651 / 970 77 77, Geschäftsführer: Kurt-Josef Michels, Kai-Uwe Michels, Heike-Maria Neue-Michels, Michael Scheider